Beauftragung aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland
Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland. Hierbei nutzen wir die modernen Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail, skype etc.), so dass eine Anreise zum Kanzleisitz nach Hannover nicht erforderlich wird. Sie können uns somit aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland kontaktieren und beauftragen.
Rechtsanwalt PINARAK hat neben seiner deutschen Zulassung als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Celle) zusätzlich die Zulassung "Avukat" und ist bei der Rechtsanwaltkammer Istanbul als Rechtsanwalt türkischen Rechts (Avukat) eingetragen. Aufgrund dieser Doppelqualifikation können wir sämtliche Diensleistungen von Deutschland aus anbieten und für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte in der Türkei einleiten.
- Sie brauchen einen türkischen Erbschein nach einem Erbfall?
- Sie wollen nach einem Erbfall den Nachlass regeln (z.B. eine Immobilie und/oder Barvermögen geerbt)?
- Sie wollen sich über erbrechtlichen Fragen des türkischen Erbrechts erkundigen und brauchen eine professionelle Beratung?
- Sie wünschen rechtlichen Beistand bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Erbauseinandersetzung / Nachlassteilung?
- Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei einer gewillkürten Erbfolge (z.B. Testament)?
- Sie wurden durch die Miterben aus der Türkei kontaktiert und sollen sich um Ihre Erbschaft kümmern und eine Vollmacht auf die Miterben ausstellen?