Erbfall mit Türkeibezug

Erbfall in der Türkei

Im Todesfall eines türkischen Staatsangehörigen findet grundstätzlich das türkische Erbrecht Anwendung. Das türkische Erbrecht kommt darüberhinaus beim in der Türkei belegenen unbeweglichen Vermögen eines deutschen Erblassers zur Anwendung.  

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Erbschein in der Türkei

Erbschein in der Türkei

Der Erbschein wird  zur Vorlage bei den Banken und Behörden (z.B. Grundbuchamt usw.) als Nachweis für Ihre Erbenstellung benötigt. Wir erledigen für Sie alle Formalitäten und beantragen beim türkischen Gericht einen Erbschein. 

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Testament & Nachlassregelungen

Testament und Nachlassregelung

Sie wollen zu Lebzeiten Ihr Vermögen unter den Erbrechtigten aufteilen?  Wir beraten Sie bei der gewillkürten Erbfolge (z.B. Testament, Erbvertrag usw.) unter Beachtung der türkischen Erbvorschriften und beugen somit einem Erbstreit unter den zukünftigen Erben vor.

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Gerichtliches Erbscheinerteilungsverfahren in der Türkei 

 

Wie kann man in der Türkei einen Erbschein bekommen ? Erbscheinerteilung in der TürkeiTürkisches Erbrecht: der Erbschein als Nachweis der Erbberechtigung    

Die Erben müssen für den Nachweis ihrer Erbenstellung in der Türkei einen türkischen Erbschein beantragen. Für die Erteilung des Erbscheins sind grundsätzlich die türkischen Gerichte zuständig.

Die türkischen Gerichte werden in Falle eines Erbfalls nicht von Amts wegen tätig, sodern die Erben (bzw. ein Erbe) muss hierfür beim türkischen Gericht einen Antrag auf Erteilung eines türkischen Erbscheins stellen.

Das türkische Gericht überprüft im Rahmen des Erbscheinerteilungsverfahrens über die Erbenstellung des Antragstellers. Sind weitere Erben vorhanden, so wird im Erbschein der Anteil der einzelnen Erben festgestellt. Mit diesem Erbschein können die Erben anschließend ihre Stellung als Erbe des verstorbenen Erblassers nachweisen. Erst durch die Vorlage des türkischen Erbscheins können die Erben gegenüber den Banken, der Behörden (so z.B. Grundbuchämter - tapu dairesi) als Erbe auftreten, Rechtsgeschäfte vornehmen und Auskünfte über den Nachlass (z.B. Bankkonten) einholen.

In einem Deutsch-Türkischen Erbfall können wir gerne für Sie einen türkischen Erbschein beim zuständigen Gericht beantragen. 

Nach dem Todesfall des Angehörigen sind die meisten Erben mit der Abwicklung der Erbangelegenheiten überfordert. Dies gilt umsomehr, wenn der Erfall einen internationalen Bezug (Deutsch-Türkisch) hat. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die juristische Bearbeitung von Erbfällen mit Türkeibezug spezialisiert und kann Sie über den Verlauf umfassend beraten und sämtliche Formalitäten für Sie erledigen. Eine kostenintensive Anreise in die Türkei wird somit überflüssig.

Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick:

  • Beantragung eines Erbscheins beim türkischen Gericht (als Nachweis für Ihre Erbenstellung) 
  • Nachlassrecherche (Auffinden der beweglichen und unbeweglichen Nachlassgegenständen) zur Absicherung Ihrer Rechte 
  • Korrespondenz mit den Erben und sonstigen Beteiligten in Landessprache
  • Bewertung der Nachlassimmobilen (z.B. durch unabhängige Sachverständigen) 
  • Teilung des Nachlasses (gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben)
  • Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
  • Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung der Immobilie (z.B. bei der Auflassung und Eintragung)
  • Auszahlung und Transfer des Barvermögens nach Deutschland  
  • Durchführung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Einigung zwischen den Erben
  • Hilfestellung bei der gewillkürten Erbfolge (Verfügung von Todes Wegen z.B. Testament, Erbvertrag)

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Allgemeine und unverbindliche Informationen zum türkischen Erbschein können Sie aus dem nachfolgenden Video entnehmen.

 

 

Bundesweite Vertretung

Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundegebiet.  

Bundesweite Beauftragung

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Service für Anwälte

Gerne unterstützen wir Kollegen aus Deutschland bei der Betreuung von türkischen Mandanten sowie Rechtsfragen mit Türkeibezug.

 

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Mitgliedschaft DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Mitgliedschaft Deutsche Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

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Mitgliedschaft DVEV

Mitgliedschaft Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.  

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Erfahrungen & Bewertungen zu PINARAK RECHTSANWÄLTE

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. PINARAK

Tel.:+49 (0)511 76 11 779
Fax:  +49 (0) 511 76 11 780
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Berliner Allee 13
30175 Hannover 

Ratgeber Erbrecht Türkei

Ratgeber Erbrecht

Unser Rechtsberatungsangebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten in allen Belangen des Deutsch-Türkischen Erbrechts.   

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Nachlassermittlung in der Türkei

Nachlassermittlung in der Türkei

Aufgrund des Auslandsbezuges kann das Auffinden von Nachlassgegenständen (Bankguthaben, Auslandsimmobilien) im Ausland sich schwierig gestalten. In solchen Fällen führen wir eine ausgiebige Nachlassrecherche in der Türkei durch.

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Nachlassteilung & Verwertung

Teilung des Nachlasses und Erbauseinandersetzung

Sie wollen nach einem Erbfall den unbeweglichen Nachlass im Ausland  im Rahmen einer Erbauauseindersetzung veräußern? Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Teilung und Verwertung der Nachlassgegenstände.  

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