Gerichtliches Erbscheinerteilungsverfahren in der Türkei
Türkisches Erbrecht: der Erbschein als Nachweis der Erbberechtigung
Die Erben müssen für den Nachweis ihrer Erbenstellung in der Türkei einen türkischen Erbschein beantragen. Für die Erteilung des Erbscheins sind grundsätzlich die türkischen Gerichte zuständig.
Die türkischen Gerichte werden in Falle eines Erbfalls nicht von Amts wegen tätig, sodern die Erben (bzw. ein Erbe) muss hierfür beim türkischen Gericht einen Antrag auf Erteilung eines türkischen Erbscheins stellen.
Das türkische Gericht überprüft im Rahmen des Erbscheinerteilungsverfahrens über die Erbenstellung des Antragstellers. Sind weitere Erben vorhanden, so wird im Erbschein der Anteil der einzelnen Erben festgestellt. Mit diesem Erbschein können die Erben anschließend ihre Stellung als Erbe des verstorbenen Erblassers nachweisen. Erst durch die Vorlage des türkischen Erbscheins können die Erben gegenüber den Banken, der Behörden (so z.B. Grundbuchämter - tapu dairesi) als Erbe auftreten, Rechtsgeschäfte vornehmen und Auskünfte über den Nachlass (z.B. Bankkonten) einholen.
In einem Deutsch-Türkischen Erbfall können wir gerne für Sie einen türkischen Erbschein beim zuständigen Gericht beantragen.
Nach dem Todesfall des Angehörigen sind die meisten Erben mit der Abwicklung der Erbangelegenheiten überfordert. Dies gilt umsomehr, wenn der Erfall einen internationalen Bezug (Deutsch-Türkisch) hat. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die juristische Bearbeitung von Erbfällen mit Türkeibezug spezialisiert und kann Sie über den Verlauf umfassend beraten und sämtliche Formalitäten für Sie erledigen. Eine kostenintensive Anreise in die Türkei wird somit überflüssig.
Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick:
- Beantragung eines Erbscheins beim türkischen Gericht (als Nachweis für Ihre Erbenstellung)
- Nachlassrecherche (Auffinden der beweglichen und unbeweglichen Nachlassgegenständen) zur Absicherung Ihrer Rechte
- Korrespondenz mit den Erben und sonstigen Beteiligten in Landessprache
- Bewertung der Nachlassimmobilen (z.B. durch unabhängige Sachverständigen)
- Teilung des Nachlasses (gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben)
- Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
- Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung der Immobilie (z.B. bei der Auflassung und Eintragung)
- Auszahlung und Transfer des Barvermögens nach Deutschland
- Durchführung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Einigung zwischen den Erben
- Hilfestellung bei der gewillkürten Erbfolge (Verfügung von Todes Wegen z.B. Testament, Erbvertrag)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Allgemeine und unverbindliche Informationen zum türkischen Erbschein können Sie aus dem nachfolgenden Video entnehmen.