Rechtsanwaltskanzlei für türkisches Erbrecht: Rundum-Service im Erbfall mit Türkeibezug
Türkisches Erbrecht: wir helfen weiter...
Die Rechtsanwaltskanzlei PINARAK RECHTSANWÄLTE in Hannover berät Sie fachkundig und kompetent in allen Fragen des türkischen Erbrechts. Wir agieren von Deutschland aus und führen mit unseren vor Ort in der Türkei ansässigen selbständigen Netzwerkpartnern/Kooperationspartnern sämtliche Schritte für unsere Mandanten durch.
Hierdurch wird gewährleistet, dass unsere Mandanten stets einen deutschsprachigen Ansprechpartner direkt in Deutschland haben und sämtliche erbrechtliche Angelegenheiten von Deutschland aus durchführen können.
In einem Deutsch-Türkischen Erbfall können wir sämtliche erbrechtliche Angelegenheiten für Sie von Deutschland aus regeln
Nach dem Todesfall des Angehörigen sind die meisten Erben mit der Abwicklung der Erbangelegenheiten überfordert. Dies gilt umsomehr, wenn der Erfall einen internationalen Bezug (Deutsch-Türkisch) hat. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die juristische Bearbeitung von Erbfällen mit Türkeibezug spezialisiert und kann Sie über den Verlauf umfassend beraten und sämtliche Formalitäten für Sie erledigen.
Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick:
- Beantragung eines Erbscheins beim türkischen Gericht (als Nachweis für Ihrer Erbenstellung)
- Nachlassrecherche (Auffinden der beweglichen und unbeweglichen Nachlassgegenständen) zur Absicherung Ihrer Rechte
- Korrespondenz mit den Erben und sonstigen Beteiligten in Landessprache
- Bewertung der Nachlassimmobilen (z.B. durch unabhängige Sachverständige)
- Teilung des Nachlasses (gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Erben)
- Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
- Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung der Immobilie (z.B. bei der Auflassung und Eintragung)
- Auszahlung und Transfer des Barvermögens nach Deutschland
- Durchführung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Einigung zwischen den Erben
- Hilfestellung bei der gewillkürten Erbfolge (Verfügung von Todes Wegen z.B. Testament, Erbvertrag)
Die Erfahrung zeigt, dass bei Einschaltung unserer Kanzlei eine gerichtliche Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben vermieden wird.
Was wir bei einem deutsch-türkischen Erbfall und Teilung des Nachlasses (z.B. Verkauf einer Immobilie in der Türkei) für Sie leisten können:
Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick:
- Hilfestellung bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie durch Immobiliengutachter
- Durchführung eines Mediationsverfahrens zwischen den Erben für eine außergerichtliche Erbauseinandersetzung
- Korrespondenz mit den Miterben
- Durchführung eines Erbscheinerteilungsverfahrens (als Nachweis für Ihre Erbenstellung in der Türkei)
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Erbauseinandersetzung / Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
- Hilfestellung beim Finden eines Käufers für die Immobilie (z.B. durch Einschaltung eines Maklers)
- Verkauf der Immobilie (Vertragsgestaltung und Vollzug des Verkaufs)
- Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
Unsere Stärken und was uns auszeichnet:
- Unabhängigkeit (wir vertreten nur die Interessen unserer Mandantschaft)
- Landeskenntnisse der Kanzlei (geografische, sprachliche und kulturelle)
- Kostentransparenz
- Betreuung vor Ort
- Deutschsprachige Kanzlei mit Sitz in Deutschland (Hannover)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.