Türkisches Erbrecht
PINARAK RECHTSANWÄLTE
Unsere Kanzlei hält für Sie ein umfangreiches Beratungsangebot zu rechtlichen Fragen und Abläufen des türkischen Erbrechts. Wie beraten und begleiten Sie kompetent in allen Fragen des deutsch-türkischen Erbrechts.
Durch unsere Kooperationspartner in der Türkei können wir von Deutschland aus sämtliche Schritte aus einer Hand anbieten. Rechtsanwalt Dr. PINARAK hat neben seiner Zulassung in Deutschland als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Celle) zusätzlich die Zulassung "Avukat" und ist bei der Rechtsanwaltkammer Istanbul als Rechtsanwalt türkischen Rechts (Avukat) zugelassen.
- Sie brauchen einen türkischen Erbschein nach einem Erbfall?
- Sie wollen nach einem Erbfall den Nachlass regeln (z.B. eine Immobilie und/oder Barvermögen geerbt)?
- Sie wollen sich über erbrechtlichen Fragen des türkischen Erbrechts erkundigen und brauchen eine professionelle Beratung?
- Sie wünschen rechtlichen Beistand bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Erbauseinandersetzung / Nachlassteilung?
- Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei einer gewillkürten Erbfolge (z.B. Testament)?
- Sie wurden durch die Miterben aus der Türkei kontaktiert und sollen sich um Ihre Erbschaft kümmern und eine Vollmacht auf die Miterben ausstellen?
„Wir holen das Beste für Sie raus!“
Optimale Vernetzung durch unsere Mitgliedschaft: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., kurz DVEV, ist der führende Verband der im Erbrecht tätigen Berufsgruppen. Sie ist ein Zusammenschluß von ca. 2.300 Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht, Notaren, Testamentsvollstreckern, Steuerberatern, Nachlasspflegern und weiteren Berufen.Durch unsere Mitgliedschaft im DVEV e.V. sind besteht eine enge Vernetzung zu den im Erbrecht spezialisierten Berufsgruppen. Hierduch wir auf die können wir die Interessen unserer Mandantschaft optimal wahrnehmen und im Bedarfsfall auch an gegeinete Spezialisten im Netzwerk des DVEV verweisen.
Vernetzung durch unsere Mitgliedschaft: Deutsche Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Erbecht
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DeutschenAnwaltVereins wurde im November 2004 gegründet und zählt derzeit über 2.100 Mitglieder, die auf dem Gebiet des Erbrechts tätig sind oder die sich für das Erbrecht interessieren. Zentral wird die Arbeitsgemeinschaft durch den Geschäftsführenden Ausschuss vertreten. Lokal sind die Regionalbeauftragten die Ansprechpartner vor Ort für die angeschlossenen Anwälte. Die wichtigsten Arbeitsgrundsätze sind in der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft zusammen gefasst.
„Bitte kontaktieren Sie uns. Wir holen das Beste für Sie raus!“
Beauftragung aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland
Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland. Hierbei nutzen wir die modernen Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail, skype etc.), so dass eine Anreise zum Kanzleisitz nach Hannover nicht erforderlich wird. Sie können uns somit aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland kontaktieren und beauftragen.
Rechtsanwalt PINARAK hat neben seiner deutschen Zulassung als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Celle) zusätzlich die Zulassung "Avukat" und ist bei der Rechtsanwaltkammer Istanbul als Rechtsanwalt türkischen Rechts (Avukat) eingetragen. Aufgrund dieser Doppelqualifikation können wir sämtliche Diensleistungen von Deutschland aus anbieten und für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte in der Türkei einleiten.
- Sie brauchen einen türkischen Erbschein nach einem Erbfall?
- Sie wollen nach einem Erbfall den Nachlass regeln (z.B. eine Immobilie und/oder Barvermögen geerbt)?
- Sie wollen sich über erbrechtlichen Fragen des türkischen Erbrechts erkundigen und brauchen eine professionelle Beratung?
- Sie wünschen rechtlichen Beistand bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Erbauseinandersetzung / Nachlassteilung?
- Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei einer gewillkürten Erbfolge (z.B. Testament)?
- Sie wurden durch die Miterben aus der Türkei kontaktiert und sollen sich um Ihre Erbschaft kümmern und eine Vollmacht auf die Miterben ausstellen?
„Bitte kontaktieren Sie uns. Wir holen das Beste für Sie raus!“
Unser Service für Rechtsanwälte mit türkischen Mandanten / Rechtsfragen mit Türkeibezug - Bundesweite Vertretung
In der anwaltlichen Beratungspraxis kommen zunehmend Rechtsfragen mit Türkeibezug vor, sei es, weil Sie türkische bzw. türkischstämmige Mandanten betreuen oder Ihre Mandantschaft in der Türkei eine private Immobilie erwerben will, Forderungen durchsetzen will oder in der Türkei wirtschaftlich tätig sein möchte.
"Sie sind Spezialist in Ihren Tätigkeitsfeldern; wir kennen uns in Rechtsfragen mit Türkeibezug aus."
Wenn Ihr Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt nicht in diesem Bereich liegt, kann die Einarbeitung und Recherche einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen. Um Ihre Mandantschaft umfassend beraten zu können (ohne die Mandantschaft aus der Hand zu geben), bieten wir bei speziellen Rechtsfragen* mit Türkeibezug mit Ihnen zusammen zu arbeiten und Sie bei der Betreuung Ihrer Mandantschaft zu unterstützen. Auf Wunsch wird diese Zusammenarbeit selbstverständlich vertraulich behandelt.
Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht
Rechtsanwalt PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als "Avukat" zugelassen. Rechtsanwalt & Avukat PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und "Avukat" zu führen und kann in beiden Ländern als "vollwertiger" Rechtsanwalt & Avukat tätig werden. Um diese Doppelqualifizierung zu erhalten, wurde zusätzlich die Juristische Fakultät Istanbul - Istanbul Hukuk Fakültesi - besucht und das juristische Anerkennungs- und Prüfungsverfahren in der Türkei erfolgreich absolviert.
Unsere Leistungen (beispielhaft):
- Erstellung eines Testaments (verfügungen von Todes wegen)
- Erbrechtliche Auseinandersetzungen, Nachlassrecherche etc.
- Durchführung eines Erbscheinerteilungsverfahrens
- Anerkennung von deutschen Urteilen in der Türkei
- sowie weite Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachlass in der Türkei
- Immobilienerwerb (Kauf & Verkauf)
Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir in den vorgennaten Fällen umfassende Unterstützung an und können bei Bedarf auch einen Rechtsanwalt türkischen Rechts für Sie beauftragen. In einem solchen Fall können wir als "Kommunikationszentrale" eine Brücke zwischen Ihnen und den vorort ansässigen Rechtsanwalt türkischen Rechts aufbauen.
* Für Rechtsfragen des türkischen Rechts müssen evtl. weitere Rechtsanwälte türkischen Rechts (avukat) hinzugezogen werden. Hierzu werden selbständige Kooperationsparter in der Türkei beauftragt.